Vorsorgevollmacht / Betreuung / Patientenverfügung

Die Rechtsanwaltskanzlei Erb verfügt speziell im Vorsorge- und Betreuungsrecht über fundierte Kenntnisse. Neben der Fachanwaltschaft im Sozialrecht (oftmals werden Vertretungsfragen und -möglichkeiten gerade dann relevant, wenn Angehörige pflegebedürftig werden) ist Herr Erb als Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Auditorium südwestfalen mit diesem Spezialthema bestens vertraut. Sie haben daher mit unserer Kanzlei einen Ansprechpartner, der alle Fragen im Zusammenhang mit diesen Regelungen individuell nach Ihren Wünschen lösen wird.

 

So läuft es ab

Im vereinbarten Gespräch schildern Sie uns Ihre Situation, Ihre Beweggründe und Wünsche. Mit Ihnen zusammen entwerfen wir in diesem Gespräch Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Ihr Patiententestament und erläutern Ihnen jede dort enthaltene Regelung verständlich. Im Normalfall erhalten Sie das fertige Dokument zur Unterzeichnung direkt am Ende dieses Gesprächs.

 

Erwartbare Kosten

Im Normalfall ist nur dieser eine Termin zur Erstellung der Regelungen erforderlich. Wir rechnen in diesem Fall unsere Tätigkeit als Erstberatung ab. Die Kosten für diese Erstberatung belaufen sich auf ca. 250,-- bis 300,-- €.

Kommen Sie mit Ihrem Ehepartner oder anderen Angehörigen in ein und demselben Termin berechnen wir für jede zweite Person ca. die Hälfte der oben angegebenen Kosten, da sich der Beratungsumfang minimiert.

Für die Professionalität, die Sie erhalten, sind die erwartbaren Kosten mehr als kulant.